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Rekurse verhindern wichtiges Wasserstoffprojekt von Axpo

10.10.2022 - Geplant war eine Wasserstoffproduktionsanlage beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden, doch nun muss das Projekt gestoppt werden. Grund dafür sind Rekurse von Privatpersonen. Die Anlage für die Produktion von grünem Wasserstoff hätte eine jährliche Einsparung von 1.5 Mio. Liter Diesel im Strassenverkehr ermöglicht. Axpo wird trotz diesem Rückschlag ihre Wasserstoffpläne in der Schweiz vorantreiben.

Im April 2021 hatte Axpo über das Projekt informiert, muss nun jedoch die Projektplanung per sofort einstellen. Grund dafür sind Rekurse gegen die von der Gemeinde Glattfelden und der Baudirektion des Kantons Zürich ausgestellte Baubewilligung. Drei Privatpersonen haben beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erfolgreich gegen den Bau einer Wasserstoffproduktionsanlage am projektierten Standort rekurriert.

«Wir bedauern es sehr, dass wir wieder daran gehindert werden, noch mehr zur Dekarbonisierung der Schweiz beizutragen. Damit wir in der Schweiz vorwärts machen können, müssen wir alle bereit sein, Kompromisse einzugehen» sagt Guy Bühler, Head Hydrogen bei Axpo.

Anlage hätte über 1.5 Mio. Liter Diesel eingespart

Grüner Wasserstoff gehört vor allem im Bereich der Industrie und Mobilität zu den wichtigsten klimafreundlichen Energieträgern und ist zentraler Bestandteil der Dekarbonisierungs-Strategien vieler Länder einschliesslich der EU. Wasserstoff ist als Speichermedium für erneuerbare Energie («Power-to-Gas») eine wichtige Stütze der Energiewende.

Axpo möchte den Aufbau des Wasserstoff-Ökosystems in der Schweiz aktiv als Produzentin von grünem Wasserstoff vorantreiben und in entsprechende Projekte investieren. Die 2.5-Megawatt-Wasserstoffproduktionsanlage beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden hätte jährlich rund 350 Tonnen grünen Wasserstoff produziert und damit über 1.5 Mio. Liter Diesel im Schwerverkehr eingespart. Die Anlage hätte mit steigender Nachfrage auf 5 Megawatt erweitert werden können. Trotz Projektstopp will Axpo an ihren Ausbauplänen im Bereich von grünem Wasserstoff festhalten und weitere Projekte in der Schweiz realisieren.

Regulatorische Anpassungen zwingend nötig

Für die geplante Wasserstoffproduktionsanlage hätte ein bestehendes Gebäude des Kraftwerks ersetzt werden müssen, welches ausserhalb der heutigen Bauzone steht. Entsprechend hat Axpo für den Bau der Anlage eine Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (RPG) beantragt und von den Behörden erhalten – was unter anderem Standortgebundenheit und eine positive Interessenabwägung voraussetzt. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich gelangte nun zu einer abweichenden Beurteilung. Mit dem Entscheid, das Gesetz selbst im Falle einer umweltschonenden, im Einklang mit der Energiestrategie 2050 stehenden Anlage eng auszulegen, wird die Dekarbonisierung gehemmt.

Das Beispiel Eglisau-Glattfelden zeigt auf, dass viele Projekte im Sinne der Dekarbonisierung und der Energiewende auf Ausnahmebewilligungen angewiesen sind und deren Realisierung eine gewisse Kompromissbereitschaft von Unternehmen, Behörden und Anwohnern voraussetzt.

Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Realisierung von zukunftsgerichteten Projekten und somit dringend benötigte Investitionen in die Energiewende ermöglichen. Diesbezüglich ist auch der Gesetzgeber in der Verantwortung. 

Axpo Holding AG

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