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05.06.2024 | Konzessionsende: Gute und partnerschaftliche Lösung gefunden

Kraftwerk Pintrun: Axpo Hydro Surselva AG bleibt weiterhin beteiligt

Nach einer 80-jährigen Laufzeit endet die Konzession für das Kraftwerk Pintrun (GR) am 30. November 2024. Dank einer Einigung mit den Konzessionsgebern sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Axpo Hydro Surselva AG auch für die nächsten 60 Jahre am Kraftwerk beteiligt bleiben kann. Dies trotz der klaren Heimfallstrategie des Kantons Graubünden. 

Eigentlich war die Sache ziemlich klar: Der Kanton Graubünden will gestützt auf seine Strategie, dass Konzessionen von Wasserkraftwerken nach ihrem Ablauf nicht mit den bisherigen Konzessionären erneuert werden. Vielmehr strebt der Kanton an, dass grundsätzlich der so genannte Heimfall ausgeübt wird, also dass die Kraftwerke in den Besitz von Kanton und Gemeinden übergehen. Dass Axpo Hydro Surselva AG (AHS) dennoch am Kraftwerk Pintrun beteiligt bleiben kann, ist das positive Resultat von langen und intensiven Verhandlungen.

Erste Gespräche bereits 2011

Die ersten Gespräche über die Zukunft des Kraftwerks Pintrun haben bereits 2011 stattgefunden. AHS und die Gemeinde Trin strebten damals eine vorgezogene Neukonzessionierung verbunden mit einem Anlagenausbau an. Das Ausbauvorhaben konnte jedoch nicht wirtschaftlich gestaltet werden. Zudem haben sich AHS und das heimfallberechtigte Gemeinwesen nicht auf eine Heimfallverzichtsentschädigung (HVE) einigen können. Eine vorgezogene Neukonzessionierung wurde daher im Jahr 2014 abgebrochen.

Die Gespräche wurden erst 2018 wieder aufgenommen, nachdem die Gemeinde Trin die Absicht formuliert hat, die Ausübung des Heimfalls zu prüfen. Die eigentlichen Verhandlungen für eine partnerschaftliche Zukunftslösung begannen dann erst Anfang 2023. Da die Zeit mittlerweile drängte waren die Verhandlungen anspruchsvoll, komplex und intensiv. «Im Laufe der Jahre haben wir aber ein Vertrauensverhältnis mit der Gemeinde etabliert», sagt Jörg Huwyler, Leiter Division Hydroenergie & Biomasse der Axpo. Das hat sich schliesslich gelohnt: «Wir haben eine gute und partnerschaftliche Lösung gefunden».

Neue Partnerwerksgesellschaft

Diese sieht vor, dass die Gemeinde Trin und der Kanton Graubünden auf den Heimfall verzichten. Nach Ablauf der Konzession Ende November 2024 wird das Kraftwerk in eine neue, noch zu gründende Partnerwerkgesellschaft überführt. An dieser Gesellschaft sind Trin mit 70 Prozent, der Kanton mit 10 Prozent und AHS mit 20 Prozent beteiligt.

Vorteile für alle Beteiligten 

Für die Gemeinde Trin bleibt AHS ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der den Betrieb des Kraftwerks sicherstellt. Die nun engere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Trin ist ein wichtiger Faktor, um die lokalen Gegebenheiten noch besser zu berücksichtigen. Klarheit herrscht nun auch für die Mitarbeitenden, für welche die Ungewissheit während der langen Gespräche und Verhandlungen sicher belastend war. Jörg Huwyler: «Wir sind froh, dass wir die Mitarbeitenden der AHS weiterhin für den Betrieb des Kraftwerks einsetzen können und damit zur Wertschöpfung in der Surselva beitragen».

Flexible Heimfallverzichtsentschädigung

Dem heimfallberechtigten Gemeinwesen steht für die 20-Prozent-Beteiligung der AHS eine HVE zu. Bisher üblich war in solchen Fällen eine fixe Zahlung als Einmalabgeltung zu Beginn der neuen Konzessionsperiode. Bei der vorliegenden Einigung setzt AHS aber auf ein flexibles Modell. Deren Höhe errechnet sich mittels eines marktbasierten Modells, welches jährlich die effektiv mit dem Kraftwerk Pintrun erwirtschafteten Erträge (bewertet mit Spotmarktpreisen) und die effektiven Kosten einbezieht und den so generierten Mehrwert bezogen auf den Energiebezugsanteil von AHS mit einem Teiler zwischen der AHS und dem heimfallberechtigten Gemeinwesen verteilt.

Vorbild für weitere Konzessionserneuerungen?

In den nächsten Jahren stehen im Kanton Graubünden weitere Neukonzessionierungen bei Wasserkraftwerken an. Gut möglich, dass die partnerschaftliche Lösung beim Kraftwerk Pintrun dabei als Vorbild dienen könnte. Jörg Huwyler: «Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei künftigen Konzessionserneuerungen gemeinsame, partnerschaftliche Lösungen für die Gemeinden, den Kanton und auch für Axpo finden können».

Kraftwerk Pintrun: Die nächsten Schritte 

Nachdem die Gemeindeversammlung Trin Ende Mai grünes Licht für die Vereinbarung und die Erteilung der neuen Konzession gegeben hat, folgt die Gründung der neuen Betreibergesellschaft. Eine weitere Voraussetzung ist, dass auch die Gemeinde Bonaduz die neue Konzession ebenfalls erteilt. Dies erfolgt an einer Urnenabstimmung am 24. November 2024. Die neue Konzession ist nach deren Erteilung durch die Gemeinden Trin und Bonaduz von der Regierung des Kantons zu genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. Da die Genehmigung nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufs der bestehenden Konzession erfolgen kann, ist bei der Regierung zusätzlich ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen (Duldung) zu stellen. Damit kann der nahtlose Weiterbetrieb des Kraftwerks bis zur rechtskräftigen Inkraftsetzung der neuen Konzession sichergestellt werden.

Heimfall oder nicht?

Energieproduktion ist ein langfristiges Geschäft, das gilt auch für die Wasserkraft. So sind denn auch die Konzessionen, welche Kantone und/oder Gemeinden für die Nutzung ihres Wassers für die Stromproduktion ausstellen, oft auf 40 bis 80 ausgelegt. Da nach dem zweiten Weltkrieg bis in die 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts ein regelrechter Boom beim Bau von Wasserkraftwerken herrschte, stehen in den nächsten Jahren und Jahrzenten zahlreiche Konzessionserneuerungen bevor. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Konzessionsgeber erneuern die bestehende Konzession zusammen mit dem bisherigen Konzessionär und verzichten auf die Ausübung ihres Heimfallrechts. Das Kraftwerk wird dann für eine definierte Zeitperiode weiterhin vom bisherigen Konzessionär – ggf. zusammen mit den Konzessionsgebern – betrieben. Haben Gemeinden und/oder Kanton kein Interesse daran, die Konzession mit dem bisherigen Konzessionär zu erneuern, üben sie den Heimfall aus, d.h. die Kraftwerkanlagen gehen in ihren Besitz über. Viele Bergkantone – darunter Wallis, Tessin und Graubünden – haben in den letzten Jahren angekündigt, künftig eine Heimfallstrategie zu fahren.

Mehr Informationen zum Heimfall: https://www.axpo.com/ch/de/knowledge/magazin/erneuerbare-energien/Unsichere-Zukunft-hemmt-Investitionen.html

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