Axpo lehnt die mit mit den vorgesehenen Verordnungsänderungen einhergehenden Paradigmenwechsel aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Ein vorzeitiger Abruf der Reservekraftwerke führt zu einer Marktverzerrung, während Tätigkeiten der Swissgrid in den Bereichen Elektrizitätserzeugung, -verteilung und -handel oder die Beteiligung an Elektrizitätsversorgern der Entflechtung des Übertragungsnetzes und damit dem zentralen Grundsatz des liberalisierten Strommarktes widerspricht.
Axpo begrüsst die geplante Änderung des Elektrizitätsgesetzes, betont jedoch, dass die Regelungen umfassender sein müssen und den gesamten Stromnetzausbau auf allen Spannungsebenen berücksichtigen sollten. Die ausschliessliche Fokussierung auf das Übertragungsnetz reicht nicht aus, um die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern. Axpo fordert eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine klare Zuständigkeitsregelung. Zudem müsse die Verteilnetzinfrastruktur stärker in den Fokus gerückt werden, da sie eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit spielt.
Für den Wechsel zu einer experimentellen Methode zur Berechung des WACC bei Netzanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gibt es kein stichhaltigen methodischen Gründe. Den geringen individuellen Einsparungen der Verbraucher stehen Unsicherheiten gegenüber, die weitere Eingriffe notwendig machen können und Investitionen hemmen.
Der Mantelerlass stellt einen notwendigen, aber nicht ausreichenden Schritt auf dem Weg in die erneuerbare Energiezukunft dar. Axpo steht hinter diesem Kompromiss. Leider schafft auch die Anpassung der Raumplanungsverordnung nicht die nötigen Voraussetzung zur Erreichung der energiepolitischen Zielsetzungen.
Axpo begrüsst die Anpassung des FinfraG an die Weiterentwicklung der internationalen Standards. Um Äquivalenz zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten abweichende Regulierungen in allen Bereichen angeglichen werden.
Axpo steht hinter dem Stromgesetz und erachtet es als wichtigen – wenn auch nicht ausreichenden - Schritt in eine sichere Stromzukunft. Die vorgesehene Umsetzung des Stromgesetzes ist jedoch problematisch und dürfte nicht dazu beitragen, die im Gesetz definierten Ziele zu erreichen. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen schaffen nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit und verschlechtern das Investitionsklima zum Teil sogar.
Die Änderung des StromVG beabsichtigt, die volkswirtschaftlichen Risiken von als systemrelevant beurteilten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft infolge aussergewöhnlicher Marktsituationen einzugrenzen. Die weitreichenden Auflagen sind international beispiellos und erwecken den Eindruck, alle erdenklichen Risiken vermeiden zu können. Eine zielführende Regulierung sollte auf das Vorhandensein eines angemessenen Risikomanagements fokussieren und aus Gründen der Gleichbehandlung für alle relevanten Marktteilnehmer gelten.
Mit der Änderung des StromVG wird die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme von Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen – neben Wasserkraftwerken – an der Stromreserve geschaffen. Weil als Ersatz für das temporäre Reservekraftwerk Birr nach 2026 weitere Anlagen unter Vertrag genommen werden sollen und die notwendigen Projektierungsarbeiten rasch beginnen müssen, ist eine Entschädigung der Projektanten für den Fall vorgesehen, dass die Vorlage politisch scheitert. Axpo begrüsst diese Regelung, spricht sich aber wegen der Dringlichkeit der notwendigen Projektierungsarbeiten auch für eine Entschädigung aus, falls in Aussicht gestellte Bewilligungen schliesslich nicht erteilt werden. Der in der Vorlage ebenfalls vorgesehenen Förderung von WKK-Anlagen steht Axpo kritisch gegenüber, weil die Anlagen als ergänzende Reservekraftwerke ungeeignet sind und bestehende Lenkungsmassnahmen zur Emissionsreduktion damit geschwächt würden.
Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten werden die Grundlagen für die Verhinderung von Marktmanipulation und für die Veröffentlichung aller Transkationsdaten mit Bezug zur Schweiz geschaffen. Axpo begrüsst die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs und die damit verbundene Absicht, die Transparenz des Schweizer Strommarktes zu stärken. Als international tätiges Energieunternehmen erfüllen wir die Transparenzvorschriften und die Anforderungen an die Integrität auf den Energiegrosshandelsmärkten gemäss der geltenden REMIT-Verordnung der EU bereits heute. Um Äquivalenz zu gewährleisten, sollte der vorliegende Gesetzesentwurf nicht über die in der EU geltenden Bestimmungen hinausgehen.