Axpo begrüsst die vorliegende Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus der Stromnetze. Die Bestimmungen dürften aber weder wesentliche Änderungen bewirken noch zur angestrebten Verfahrensbeschleunigung im Netzbereich führen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen einen schweren Eingriff in verfassungsmässige Rechte dar. In einer schweren Strommangellage können sie – gegen vollständige Entschädigung – gerechtfertigt werden. Die im Entwurf vorgesehenen Entschädigungen auf Basis von Gestehungskosten scheint hingegen nicht verfassungskonform.
Axpo begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und unterstützt den postulierten Grundsatz der Technologieoffenheit. Die Aufhebung des Neubauverbots bedeutet nicht, dass neue Kernkraftwerke zwangsläufig gebaut werden. Sie erlaubt aber zumindest die konstruktive Auseinandersetzung mit der Möglichkeit neuer Kernanlagen und deren Einbezug in eventuelle Szenarien.
Axpo lehnt die mit mit den vorgesehenen Verordnungsänderungen einhergehenden Paradigmenwechsel aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Ein vorzeitiger Abruf der Reservekraftwerke führt zu einer Marktverzerrung, während Tätigkeiten der Swissgrid in den Bereichen Elektrizitätserzeugung, -verteilung und -handel oder die Beteiligung an Elektrizitätsversorgern der Entflechtung des Übertragungsnetzes und damit dem zentralen Grundsatz des liberalisierten Strommarktes widerspricht.
Axpo begrüsst die geplante Änderung des Elektrizitätsgesetzes, betont jedoch, dass die Regelungen umfassender sein müssen und den gesamten Stromnetzausbau auf allen Spannungsebenen berücksichtigen sollten. Die ausschliessliche Fokussierung auf das Übertragungsnetz reicht nicht aus, um die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern. Axpo fordert eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine klare Zuständigkeitsregelung. Zudem müsse die Verteilnetzinfrastruktur stärker in den Fokus gerückt werden, da sie eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit spielt.
Für den Wechsel zu einer experimentellen Methode zur Berechung des WACC bei Netzanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gibt es kein stichhaltigen methodischen Gründe. Den geringen individuellen Einsparungen der Verbraucher stehen Unsicherheiten gegenüber, die weitere Eingriffe notwendig machen können und Investitionen hemmen.
Der Mantelerlass stellt einen notwendigen, aber nicht ausreichenden Schritt auf dem Weg in die erneuerbare Energiezukunft dar. Axpo steht hinter diesem Kompromiss. Leider schafft auch die Anpassung der Raumplanungsverordnung nicht die nötigen Voraussetzung zur Erreichung der energiepolitischen Zielsetzungen.
Axpo begrüsst die Anpassung des FinfraG an die Weiterentwicklung der internationalen Standards. Um Äquivalenz zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten abweichende Regulierungen in allen Bereichen angeglichen werden.
Axpo steht hinter dem Stromgesetz und erachtet es als wichtigen – wenn auch nicht ausreichenden - Schritt in eine sichere Stromzukunft. Die vorgesehene Umsetzung des Stromgesetzes ist jedoch problematisch und dürfte nicht dazu beitragen, die im Gesetz definierten Ziele zu erreichen. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen schaffen nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit und verschlechtern das Investitionsklima zum Teil sogar.