05.08.2022 | Über die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentli-chen Lagen
Für den kommenden Winter haben die Risiken für die Stromversorgungssicherheit zugenommen. Sollte es eng werden, hat die Schweiz einen Plan. Die wichtigsten Informationen über die zuständige Organisation OSTRAL und deren Massnahmenplanung.
Vor 30 Jahren wurde OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen vom Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ins Leben gerufen. Sie arbeitet unter der Aufsicht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes (WL) und wird auf deren Anweisung aktiv. Die Organisation vereint die wichtigsten Stromproduzenten und Branchenakteure sowie Swissgrid unter Koordination des VSE.
Eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten heisst, dass die Verbraucher jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität unterbruchfrei in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Preisen beziehen können. Um dies zu gewährleisten müssen die Kraftwerke und Netze die Nachfrage decken können. Kommt es zum Energiemangel, also befinden sich Angebot und Nachfrage über einen Zeitraum vom mehreren Tagen oder Wochen im Ungleichgewicht, kann die Versorgungssicherheit gefährdet werden.
Hier geht es zur Definition
Eine Strommangellage ist kein Blackout, bei welchem es zu einem kompletten Stromausfall kommt. Von einer Strommangellage spricht man, wenn über längere Zeit ein Mangel herrscht. Hintergrund ist, dass sich Angebot und Nachfrage über einen längeren Zeitraum im Ungleichgewicht befinden, also wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie grösser ist als das Angebot. Somit ist der Strom im Unterschied zum Blackout zwar verfügbar, aber in reduziertem Mass.
Die Organisation unterscheidet vier Bereitschaftsgrade. Im Normalbetrieb ist der Bereitschaftsgrad 1 in Kraft. Dabei überwacht das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Versorgungslage. Im Falle einer Strommangellage alarmiert sie OSTRAL und es kommt zum Bereitschaftsgrad 2. Die Bevölkerung wird von Behörden und von der WL dazu aufgefordert Strom zu sparen. Reicht dies nicht aus um die Lage zu stabilisieren, tritt Bereitschaftsgrad 3 ein. Hierbei beantragt die wirtschaftliche Landesversorgung den Bundesrat entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft zu setzen. In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die Massnahmen mittels Verordnung durch und beauftragt die wirtschaftliche Landesversorgung bzw. OSTRAL mit der Umsetzung der Massnahmen.
Trifft Bereitschaftsgrad 4 ein, ist nach den Bestimmungen den Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität zu handeln, die der Bundesrat erlässt. Diese können auf Basis des Landesversorgungsgesetzes LVG Teile des StromVG ausser Kraft setzen. Diese Massnahmen sehen sowohl eine Angebotslenkung, welche die Stromproduktion steuert, als auch eine Verbrauchslenkung.
• Verbote von bestimmten Elektrogeräten (z.B. Klimaanlage, Rolltreppe, Sauna)
• die temporäre Aussetzung der freien Marktwirtschaft
• die zentrale Steuerung der Kraftwerke
• Einschränkungen und Verbot von Ausfuhr und Transit elektrischer Energie
• Kontingentierung von elektrischer Energie für Grossverbraucher
• rotierende Netzabschaltungen
OSTRAL lenkt das Angebot durch eine zentrale Steuerung der Stromproduktion oder eine zentrale Bewirtschaftung der Kraftwerke. Weiter kann sie Handel beenden oder den Stromimport/-export einschränken.
Um den Verbrauch zu lenken, werden von OSTRAL zum Beispiel Sparappelle an die Wirtschaft und die Bevölkerung ausgerufen. Weitere Massnahmen sind Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung oder Netzabschaltungen.
In einem ersten Schritt kann der Bundesrat die Nutzung absolut notwendiger, energieintensiver Geräte verbieten. Dazu zählen zum Beispiel Saunas, Whirlpools, Klimaanlagen, Rolltreppen und Aufzüge, Schaufensterbeleuchtungen, etc.
Als zweiter Schritt werden Grossverbraucher dazu verpflichtet, eine angeordnete Energiemenge einzusparen.
Im dritten und letzten Schritt des Notfallplans kann der Strom zyklisch für vier Stunden abgeschaltet werden. Dabei gibt es zwei Stufen von Abschaltungen. Entweder kann der Strom vier Stunden abgestellt werden, sodass jedes der Teilnetze acht Stunden Strom erhält. Oder der Strom wird vier Stunden abgestellt und jedes Teilgebiet wird für vier Stunden mit Strom versorgt.
Unsere Tochtergesellschaft CKW bietet eine umfangreiche Informationsseite zu OSTRAL, inkl. Veranstaltungstermine.
Für den kommenden Winter wird die vom Bundesrat geplante Wasserspeicherreserve eingeführt.
Um auch einer mittel- und langfristigen Mangellage entgegenzuwirken, sind mehrere Massnahmen nötig. Einerseits Rahmenbedingungen, die einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien zulassen. Dazu zählen geeignete Förderinstrumente (ausschreibebasierte gleitende Marktprämie, angemessen hohe Investitionsbeiträge), raschere Bewilligungsverfahren, Erweiterung der Bewilligungsfähigkeit insbesondere von grossen PV-Anlagen und Fokussierung bei der Güterabwägung. Andererseits muss das Verhältnis zur EU rasch geklärt und die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt abgesichert werden.
Für mehr Informationen und bei Anfragen: OSTRAL
FAQ von OSTRAL