26.09.2023 | Weitere Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sog. «Mantelerlass», ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Nach intensiven Debatten hat das Parlament heute die letzten Differenzen bereinigt. Dieser Schritt setzt wichtige Impulse für eine erhöhte Versorgungssicherheit durch den raschen Ausbau erneuerbarer Energien. Dennoch sind weitere Massnahmen erforderlich, um die ehrgeizigen Ausbauziele zu erreichen. Zudem hat das Parlament eine Chance verpasst, den Strommarkt vollständig zu liberalisieren.
Kern des Mantelerlasses bildet die Erhöhung der Ausbauziele für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Damit signalisiert das Parlament seinen klaren Willen für den raschen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion. Insbesondere Solar- und Windenergie haben das Potenzial, einen Grossteil des zusätzlichen Strombedarfs aufgrund der Dekarbonisierung des Energiesystems und des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie langfristig zu decken.
Die eidgenössischen Räte haben ein klares Bekenntnis zur Wasserkraft abgelegt und die Ausbauprojekte des Runden Tisches im Gesetz verankert. Diese Projekte profitieren somit von Bewilligungserleichterungen. Die meisten der Vorhaben verlagern hauptsächlich bestehende Produktion vom Sommer in die kritischen Wintermonate. Die Gesamtproduktion wird dadurch nur wenig gesteigert.
Mit der gleitenden Marktprämie wird ein alternatives, effizientes Förderinstrument für erneuerbare Energien eingeführt. Diese international etablierte Methode gewährleistet Investitionssicherheit, indem sie Marktpreisschwankungen ausgleicht. Zudem erhöht sie die Fördereffizienz, da staatliche Mittel nur im Bedarfsfall ausgeschüttet werden.
Bei der Umsetzung der ehrgeizigen Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Produktion bleiben die langen Bewilligungsverfahren eine bedeutende Herausforderung. Das Parlament hat im Mantelerlass das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien auf Solar- und Windkraft sowie auf Power-to-Gas ausgedehnt und gleichzeitig gewisse regulatorische Hürden abgebaut. Diese Beschlüsse im Sinne einer Beschleunigung des Zubaus markieren einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung.
Die Abschaffung der Durchschnittspreismethode ist positiv zu bewerten. Dadurch wird die Preisbildung in der Grundversorgung weniger verzerrt. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Räte auf die vollständige Liberalisierung des Strommarktes verzichtet haben. Der Wettbewerb bei den heute grundversorgten Kunden würde Effizienz und Innovation fördern und damit die Preise langfristig senken.
Ebenfalls bedauerlich ist die im Parlament eingeführten Pflicht für Energieversorger zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen. Diese Pflicht kann zu Marktverzerrungen führen und birgt das Risiko von höheren Preisen für die Endverbraucher, falls sich die Ziele nur mit hohen Kosten resp. teuren Massnahmen erreichen lassen. Zudem müssen die Versorger in einem Bereich tätig werden, der nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört.
Insgesamt betrachtet überwiegen die positiven Aspekte des Mantelerlasses. Er stellt einen notwendigen, wenn auch nicht ausreichenden Schritt auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft dar. Wichtig ist, dass der Bundesrat dem Willen des Parlaments entsprechend auch auf Verordnungsstufe optimale Rahmenbedingungen für erneuerbare Energie setzt. Um den Ausbau der erneuerbaren Produktion effektiv zu beschleunigen, ist zudem eine deutliche Verkürzung der Bewilligungsverfahren unbedingt notwendig. Das Parlament hat die Möglichkeit, in den nächsten Monaten die wichtigen rechtlichen Anpassungen mit der Vorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vorzunehmen.