30.09.2022 | Die Liquiditätskrise in Europa

Rettungsschirme in Europa

Das Schweizer Parlament hat im September 2022 die Vorlage zum Rettungsschirm für die Strombranche verabschiedet. Damit ist die Schweiz nicht allein. Staatliche Unterstützungen wurden auch in anderen Ländern Europas zugesprochen. Hier eine Übersicht zur Liquiditätskrise in Europa.

Nach intensiven Debatten hat das Schweizer Parlament am 30. September 2022 die Vorlage über die subsidiären Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in der Schlussabstimmung angenommen. Wer einen Blick auf die anderen Länder in Europa wirft, erkennt schnell: dies ist kein Einzelfall. In ganz Europa unterstützen Länder ihre Stromproduzenten in dieser extremen Situation von hohen Strompreisen mit Liquidität, um das System zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit in Europa zu gewährleisten. 

Schweiz

Der Bundesrat berät die Schaffung eines Rettungsmechanismus für systemrelevante Elektrizitätsunternehmen schon seit dem 13. April 2022. Daraufhin suchte der Bundesrat das Gespräch mit diversen Unternehmen. Am 2. September 2022 hat die Axpo Holding AG beim Bundesrat das Gesuch für eine temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Auf eine Notverordnung gestützt, hat der Bundesrat den Rettungsschirm aktiviert und der Axpo einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. An den Kreditrahmen sind strenge Bedingungen wie ein Dividendenverbot geknüpft. Zudem darf die Axpo während dieser Zeit keine Aktiven veräussern und keine Umstrukturierungen vornehmen, die die Rückzahlung der Darlehen oder allfällige Sicherheiten gefährden könnten. Zusätzlich müssen nötige Auskünfte an Bundesstellen sowie der ElCom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle erteilt werden. Über die Notverordnung fallen die systemkritischen Stromunternehmen Alpiq, Axpo und BKW unter eine Bereitstellungspauschale von 15-20 Millionen Franken pro Jahr. 

Aktualisierung Dez. 2023: Die vom Bund Anfang September 2022 in der damaligen Extremsituation vorsorglich zur Verfügung gestellte Kreditlinie über 4 Milliarden CHF wurde von Axpo zu keiner Zeit beansprucht. Die entsprechende Verfügung wurde auf Antrag von Axpo per 1. Dezember 2023 aufgehoben. 

Am 16. September 2022 wurde publik, dass die Elektrizitätsgesellschaft Tessin einen Staatskredit über 110 Millionen Franken erhalten hatte. Die Tessiner Stromfirma Azienda Elettrica Ticinese (AET) kämpfte mit Liquiditätsproblemen und hat die Kreditlinie am 29. August 2022 bezogen, mittlerweile aber wieder zurückgezahlt.

Österreich

Auch der grösste Energieversorger Österreichs, Wien Energie, hat sich gegen die steigenden Strompreise abgesichert. Am 31. August 2022 gewährte der Bund ein Sicherheits-Darlehen an die Stadt Wien in der Höhe von 2 Milliarden Euro, um die Energieversorgung ihrer zwei Millionen Kundinnen und Kunden zu sichern. Das Darlehen ist an Auflagen gebunden und läuft bis April 2023. Zwar wurden keine Sicherheiten verlangt, aber der Geldgeber erhält einen Sitz im Aufsichtsrat von Wien Energie und der Stromerzeuger muss seine Handelsgeschäfte seit 2020 offenlegen. Zudem erliess der Bund eine Berichtspflicht über die Ausgaben der 2 Milliarden Euro sowie Aufklärung über die Geschäfte (vgl. Wien Energie). Obwohl Wien Energie bis jetzt noch kein Geld dieses Kredites bezogen hat, wurde dem Unternehmen bereits ab Juli per Notverordnung 1.4 Milliarden zugesprochen. Dies ohne Bedingungen (vgl. NZZ). Drei Wirtschaftsprüfungsinstitute, die im Auftrag der Wiener Stadtwerke den Stromhandel ihrer Tochter Wien Energie geprüft haben, sehen die Börsengeschäfte des Unternehmens als "alternativlos" an. Es gebe keine Hinweise auf Spekulation oder ein mangelhaftes Risikomanagement (vgl. OTS).

Am 27. Februar 2023 informierte Montel, dass die Stadt Wien die am 30. April 2023 auslaufende Kreditlinie des Bundes ab dem 1. Mai übernehmen wird. Der Schutzschirm wurde bis jetzt noch nicht gebraucht, wie die Stadt Wien mitteilte. Der neue Rettungsschirm gilt zwei Jahre und kann maximal um ein Jahr verlängert werden. 

Deutschland

Am 22. Juli 2022 gab die Bundesregierung bekannt, dass sie ein umfassendes Unterstützungspaket mit einem Gesamtumfang von bis zu 15 Milliarden Euro für Uniper erlässt. Uniper ist eines der grössten europäischen Gasunternehmen und der grösste deutsche Importeur von russischem Gas. Das Unternehmen geriet durch ausbleibende Gaslieferungen in eine Notlage. Um die Energieversorgung des Landes zu sichern, versprach die Bundesregierung finanzielle Unterstützung, verlangte aber ebenfalls, im Aufsichtsrat vertreten zu sein. Zudem forderte die Regierung Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand von Uniper sowie ein Dividendenverbot (vgl. Bundesministerium der Finanzen). Das Unternehmen hat seit Juli schon 9 Milliarden Euro bezogen (vgl. Uniper). Aufgrund wirtschaftlichen und rechtlichen Zweifeln wurde der Sinn der ab 1. Oktober 2022 geplanten Umlage in Frage gestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Bund den Gaskonzern Uniper vollständig übernimmt und die Gasumlage nicht in Kraft treten wird. Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung einen «Wirtschaftlicher Abwehrschirm» vorgeschlagen: Insgesamt werden bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um u. a. Energieunternehmen zu unterstützen und die Energiekosten für Haushalte und Industrie abzumildern.

Am 4. November 2022 berichtete der WDR über den Schutzschirm für Stadtwerke im Landkreis Nordrhein-Westfalen. Demzufolge erhalten Stadtwerke 5 Milliarden Euro als Liquiditätskredite von der NRW-Bank, um sicherzustellen, dass die Stadtwerke auch in Zukunft Gas liefern können.

Am 23. November 2022 gab die Financial Times bekannt, dass die Kosten für die Rettung von Uniper um einiges höher ausfallen werden, als prognostiziert. Der Gesamtumfang wurde neu auf bis zu 51 Milliarden Euro erhöht.

In Deutschland gibt es auch eine Finanzierungshilfe für den Energiehandel. Diese hat die Bundesregierung zur Unterstützung der Energiehändler geschaffen. Diese Finanzierungshilfe sieht KfW-Kredite für Firmen vor, damit sie ausreichend Liquidität zur Verfügung haben, die sie für den Handel mit Gas, Strom und Emissionszertifikaten an der Börse hinterlegen müssen. Die Bundesministerien für Finanzen teilten mit, dass die erwähnte Absicherung über das Margining-Instrument bis Ende 2023 läuft (vgl. Handelsblatt).

Schweden und Finnland

Auch die Schwedische Regierung ist am 5. September 2022 gegen eine drohende Finanzkrise vorgegangen und wird umgerechnet 23.4 Milliarden Euro bereitstellen für alle nordischen und baltischen Energieunternehmen (vgl. Sveriges Riksdag). Finnland stellt 10 Milliarden Euro für finnische Unternehmen zur Verfügung, um den akuten Liquiditätsbedarf der in der Stromerzeugung tätigen Unternehmen zu decken (vgl. Valtioneuvosto Statsradet). Bislang werden Bedingungen wie Übergewinnsteuer nur diskutiert, Massnahmen gibt es noch keine (vgl. Euronews). In Schweden können die Kreditlinie alle Firmen nutzen, die über die Nasdaq mit Strom handeln und dort clearen. Bedingung ist, dass sie aufgrund von Margensicherheitsanforderungen einen Mangel an liquiden Mitteln haben, aber dennoch als langfristig wirtschaftlich überlebensfähig eingeschätzt werden. Das mehrheitlich in staatlichem Eigentum stehende Unternehmen Fortum erhält einen 2.5 Milliarden Euro hohen Überbrückungskredit, um genügend Liquidität für Sicherheitsgarantien im Strommarkt zur Verfügung zu haben. Zudem bietet Finnland systemrelevanten Akteuren einen Platz unter ihrem Rettungsschirm. Dabei ist der Zins für Fortum mit 14.2 Prozent um einiges höher als der in der Schweiz. Voraussetzung für den Kredit ist, dass keine Boni oder Dividenden ausbezahlt werden (vgl. NZZ).

Frankreich

Der grösste Stromanbieter Europas, Electricité de France (EdF), ist schon länger in einer finanziellen Schieflage und musste bereits vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges mit 2.5 Milliarden Euro rekapitalisiert werden. Auslöser war unter anderem ein Verbot für EDF, die Strompreise anzuheben. Das Unternehmen gehört im Moment noch zu 84 Prozent dem Staat, soll aber demnächst wieder zu 100 Prozent verstaatlicht werden. Dafür bezahlt der Staat mindestens acht Milliarden Euro (vgl. Tagesschau).

Tschechien

Schon im Juni 2022 arbeitete die tschechische Regierung an einem Spartarif, durch den der Staat die Bürger und Stromproduzenten entlastet werden sollen. Damals wurden 2.6 Milliarden Euro vorgesehen, wofür der Grossteil für Unternehmen bestimmt ist (vgl. Radio CZ). Am 8. Juli wurde eine Kreditvereinbarung über 5 Milliarden Euro mit dem Finanzministerium getroffen, wobei Stromerzeuger mit mehr als 100 Megawatt installierter Leistung unterstützt werden. Die Unternehmen müssen bestimmte Ratings erfüllen. 3 Milliarden Euro davon wurden an das Energieunternehmen ČEZ gegeben (vgl. Reuters).

Ungarn

Am 7. Oktober 2022 berichtete Reuters über ein Programm der ungarischen Regierung, welches 1.85 Milliarden Dollar an Unternehmen gibt, um sie bei der Vorfinanzierung von Bankgarantien zu unterstützen.

Grossbritannien

In Grossbritannien sind viele Energieversorger in privater Hand. Bereits Anfang September kündigte das britische Finanzministerium das gemeinsame Programm «Energy Markets Financing Scheme (EMFS) mit der Bank of England an (vgl. GOV.UK). Ihr Ziel ist es, den ausserordentlichen Liquiditätsbedarf von Energieunternehmen bis zu einer Höhe von rund 46 Milliarden Euro zu decken, die auf den britischen Grosshandelsmärkten für Gas und/oder Strom tätig sind und läuft bis am 27. Januar 2023 (vgl. GOV.UK). Seit Ausbruch der Energiekrise gingen mehr als 30 Energieproduzenten pleite. Der Rettungsschirm ist an Bedingungen geknüpft z. B. mit Beschränkungen bei der Vergütung von Führungskräften (Boni) und bzgl. Kapitalausschüttungen (Dividenden). Die Muttergesellschaft von British Gas, Centrica, soll im Gespräch mit Banken und der Regierung sein für eine Ausweitung der Kreditrahmen. Im Moment wurde aber noch kein Geld gesprochen (vgl. Guardian).

Dänemark

Am 8. September 2022 erfolgte die Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung in Dänemark über 100 Milliarden Kronen (13.5 Milliarden Euro), welche vom Finanzminister entworfen wurde. Dieser Rettungsschirm ist an den Bewerbungsschluss vom 1. April 2023 geknüpft und wird vom dänischen Exportfonds (EKF) verwaltet. Die Garantien haben eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Dabei werden die Bürgschaftskosten zu kommerziellen Bedingungen berechnet, die den Bedingungen des kommerziellen Kreditgebers und der Verwaltung entsprechen. Die dänische Kreditlinie deckt 80 Prozent der künftigen Kredite der Energieunternehmen ab, während ein Kreditgeber mindestens 20 Prozent abdecken muss (vgl. Swissinfo).

Slowenien

Auch in Slowenien hat das slowenische Parlament am 13. September 2022 staatliche Garantien in der Höhe von insgesamt 1.6 Milliarden Euro bewilligt. Das Geld wurde für die wichtigsten Energieunternehmen gesprochen, um ihnen angesichts rapide steigender Energiepreise ausreichend Liquidität für den Kauf von Strom und Erdgas zu verschaffen. Das Energieunternehmen HSE Group wird davon bis zu 800 Millionen Euro erhalten. Zwei weitere Unternehmen, die GEN Energija und der Erdgashändler Geopolin, erhalten Bürgschaften für Kredite von jeweils bis zu 400 Millionen Euro. Der Staat verkündete, für bis zu 80 Prozent dieser Kredite zu bürgen, um die Stabilität und Zuverlässigkeit für die Energieverbraucher in Slowenien gewährleisten (vgl. Xinhuanet).

Italien

Am 19. Oktober 2022 berichtete Reuters, dass das italienische Finanzministerium einem Antrag des Energieversorgers Enel grünes Licht gegeben hatte. Es handelt sich dabei um eine Anfrage für staatliche Unterstützung für eine Kreditfazilität in der Höhe von bis zu 16 Milliarden Euro. Der Energieversorger habe darum gebeten, ein staatliches Garantiesystem in Anspruch nehmen zu können, das Rom entwickelt hat, um inländischen Unternehmen zu helfen, die von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Das Geld soll von einem Bankenpool bereitgestellt werden. Mit der Zusage des Ministeriums beginnt ein Prozess, der sich über mehrere Wochen erstreckt, bis die Kreditfazilität genehmigt wird. Anschliessend muss auch das Finanzministerium nochmals seine Freigabe abgeben, was noch offen bleibt, aufgrund der neuen Regierung. Enel hat den Antrag bisher nicht bestätigt.

Spanien und Portugal

Am 8. Juni 2022 hat die Europäische Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische und portugiesische Massnahme genehmigt. Diese verfolgt das Ziel, die Stromgrosshandelspreise auf dem iberischen Elektrizitätsmarkt (MIBEL) zu senken. Somit dürfen beide Länder zusammen bis Ende Mai 2023 Zuschüsse im Wert von rund 8.4 Milliarden Euro (6.3 Mrd. für Spanien und 2.1 Mrd. für Portugal) an Stromerzeuger auszahlen. Damit sollen die Inputkosten von mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken gesenkt werden, damit deren Produktionskosten sowie die Preise auf dem Stromgrosshandelsmarkt zum Vorteil der Verbraucher sinken.

Derselbe obenerwähnte italienische Energieversorger Enel ist laut Berichterstattung vom 16. November 2022 bereit, das spanische Unternehmen Endesa, eine Enel-Tochter, mit einer Kreditlinie und Garantien in Höhe von bis zu 5 Mrd. Euro zu unterstützen, um ihm bei der Bewältigung der volatilen Energiemärkte unter die Arme zu greifen (vgl. Reuters). Der spanische Energieversorger gehört zu 70% Enel (vgl. Yahoo).

Europäische Union

In einem non-Paper der Europäischen Kommission vom 27. September 2022 schlägt diese den EU Mitgliedsstaaten Massnahmen vor, um die bestehende Liquiditätsproblematik der Energiewirtschaft zu entschärfen («easing liquidity stress»). Auf der Grundlage von Beiträgen der EU Finanzaufsichtsbehörden ESMA, EBA und dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus der EZB plant die Europäische Kommission Erleichterungen bzgl. der Vorschriften über Sicherheitseinlagen und bzgl. der Bereitstellung von Garantien durch Clearing Banken. Ausserdem will die Europäische Kommission die bestehenden Erleichterungen im Hinblick auf das Recht der staatlichen Beihilfe fortführen, damit EU Mitgliedsstaaten auch weiterhin Unternehmen der Energiewirtschaft staatliche Garantien zukommen lassen können.

Am 28. Oktober 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Verlängerung und Ergänzung des befristeten Beihilferahmens zum Ukraine-Krieg (Temporary Crisis Framework / TCF) angenommen. Der gleichentags in Kraft getretene Vorschlag enthält einige für Energieunternehmen relevante Aspekte. Darunter sind Verlängerung des befristeten Beihilferahmens um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2023, die Anhebung der zulässigen Höchstbeträge für Beihilfen und die Erhöhung der Flexibilität von Liquiditätshilfen für Energieversorgungsunternehmen für deren Handelstätigkeiten. In Ausnahmefällen und unter strikten Vorkehrungen können die Mitgliedstaaten staatliche Garantien stellen, die den eigentlichen maximalen Deckungssatz von 90 Prozent übersteigen, wenn sie als Finanzsicherheit für zentrale Gegenparteien oder Clearingmitglieder gestellt werden (vgl. Europäische Kommission).

International

Im Bankensektor sind hohe Marginzahlungen bei hoher Volatilität schon seit längerem ein Thema. Ein Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), des Ausschusses für Zahlungsverkehrs- und Marktinfrastrukturen (CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) befasst sich mit Nachschussforderungen während der hohen Marktvolatilität und dem "Dash for Cash" im März und April 2020. Darüber hinaus werden die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Volatilität der Einschusspraktiken in verschiedenen Rechtsordnungen und Märkten sowie die Bereitschaft der Marktteilnehmer zur Erfüllung von Einschusspflichten untersucht.

Er bestätigt, dass die Nachschussforderungen sowohl auf zentral als auch auf nicht zentral abgewickelten Märkten im März 2022 hoch und deutlich höher als im Februar 2020 waren. Die Ersteinschussanforderungen für zentral abgerechnete Märkte stiegen deutlich an und variierten erheblich zwischen und innerhalb von Anlageklassen. Die Einschussanforderungen für nicht zentral abgerechnete Derivate blieben während des Stresszeitraums relativ stabil.

Auf der Grundlage der Analyse und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Branche bestätigt der Bericht sechs Bereiche für weitere politische Massnahmen. Diese werden als Leitlinien die weitere Regulierung in CH, der EU und international beeinflussen.

 

Stand: 1. März 2023

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