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28.09.2021 | Herkunftsnachweise (HKN)

Mehr Transparenz bei der Stromkennzeichnung

Versorger müssen die Herkunft des von ihnen gelieferten Stroms kennzeichnen. Dafür können heute Herkunftsnachweise verwendet werden, die im gleichen Jahr wie der Verbrauch ausgestellt wurden. Eine Motion möchte das ändern und mit der Kennzeichnung auf monatlicher Basis die Transparenz erhöhen.  

Die Stromversorger in der Schweiz müssen gegenüber den Verbrauchern ausweisen, aus welchen Quellen der gelieferte Strom stammt. Sie tun dies mit Herkunftsnachweisen (HKN), die sie entweder für die Erzeugung in eigenen Kraftwerksanlagen erhalten oder an der Börse beschaffen. Die Verwendung solcher Zertifikate zur Stromkennzeichnung ist notwendig, weil sich der Weg des Stroms nicht mehr direkt nachvollziehen lässt, wenn er einmal ins Netz eingespeist worden ist.

Grundlage für die Herkunftsnachweise ist ein elektronisches Register. Darin werden der Zeitpunkt und die Menge der Stromproduktion jeden Kraftwerks sowie die dafür verwendeten Energieträger festgehalten. Dafür werden dem Betreiber des Kraftwerks Zertifikate ausgestellt. Er kann sie verwenden, um eigene Lieferungen an Verbraucher zu kennzeichnen. Er kann sie aber auch frei handeln und an einen Käufer übertragen.  

Präzisere Angaben

Das System der Herkunftsnachweise schafft einerseits Transparenz und gibt dem Verbraucher Auskunft darüber, aus welcher Quelle die an ihn gelieferte Elektrizität stammt. Die Zertifikate ermöglichen andererseits auch eine unterschiedliche Bewertung verschiedener Erzeugungsarten. So lässt sich der ökologische Mehrwert der Stromproduktion bspw. aus Windkraft oder Sonnenergie belegen und an daran interessierte Endverbraucher weitergeben. Mit dem Aufpreis, der sich für den gelieferten Strom so lösen lässt, kann der Ausbau und Erhalt der erneuerbaren Energien zusätzlich unterstützt werden.

Heute kann der verbrauchte Strom mit allen im gleichen Kalenderjahr ausgestellten Herkunftsnachweisen gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass eine in einer Januarnacht verbrauchte Kilowattstunde mit dem Zertifikat für eine im Juli von einer PV-Anlage produzierten Kilowattstunde belegt werden kann. Beim Verbraucher entsteht so der Eindruck, dass er während des ganzen Jahres mit erneuerbarem Strom versorgt wird, auch wenn im Winterhalbjahr faktisch nicht erneuerbarer Strom aus dem benachbarten Ausland importiert werden muss. Das möchte die von Ständerat Damian Müller (FDP) eingereichte Motion mit dem Titel «Mehr Transparenz bei der Stromherkunft» ändern. Sie fordert, von der Stromkennzeichnung auf Jahresbasis zu einer zeitnäheren Übereinstimmung zwischen Produktion und Verbrauch überzugehen. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament dem Vorstoss zuzustimmen.

Mehr Transparenz – mehr Geld für Winterstrom

Axpo unterstützt das Anliegen und begrüsst die Stromkennzeichnung auf Monatsbasis. Eine engere zeitliche Übereinstimmung zwischen Produktion und Verbrauch als Grundlage für die Stromkennzeichnung, erhöht die Transparenz für die Verbraucher deutlich. In der Folge entstehen differenzierte Preise, die nicht nur einen pauschalen ökologischen Mehrwert widerspiegeln, sondern auch den Wert unterschiedlicher Produktionsprofile für die Versorgung abbilden. Gerade im Winterhalbjahr, wenn der Strombedarf hoch und die Produktion eingeschränkt ist, könnten die Herkunftsnachweise höhere Preise erzielen. Damit würde auch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, in Anlagen zu investieren, die besonders viel Strom aus erneuerbaren Energien im Winter produzieren. Die erneuerbaren Energien würden so stärker in den Markt integriert und könnten eine wesentlichere Rolle für die Sicherheit der zukünftigen Versorgung spielen. Auf den höheren Wert von Strom, der im Winter produziert wird, weist auch die Umweltallianz hin, die den Vorstoss ebenfalls befürwortet. 

Kritiker des Anliegens befürchten bei diesem Systemwechsel zusätzlichen administrativen Aufwand. Bereits heute werden Herkunftsnachweise allerdings auf Monatsbasis ausgestellt. Bei den Versorgern müssen die internen Prozesse beim Übergang von der jährlichen auf die monatliche Stromkennzeichnung zwar einmalig angepasst werden, dem stehen aber eine erhöhte Transparenz für die Verbraucher und zusätzliche Anreize für Investitionen in die erneuerbare Stromproduktion im Winterhalbjahr gegenüber.

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