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26.02.2025 | Effizienz um jeden Preis?

Ineffizienzen im neuen Effizienzverpflichtungssystem

Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Stromgesetz beinhaltet eine Verpflichtung der Stromlieferanten, bei Schweizer Kunden Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Mehr Stromeffizienz ist grundsätzlich zu begrüssen und die Stromlieferanten werden ihr Bestes für eine effektive und schlanke Umsetzung der neuen Regulierung tun. Doch wie wirksam und kosteneffizient wird das neue System sein? Zweifel sind angebracht.

Das Stromgesetz will zur Stärkung der Versorgungssicherheit nicht nur den Zubau erneuerbaren Energie beschleunigen, sondern auch den Stromverbrauch reduzieren resp. die Effizienz des Stromverbrauchs steigern. Es wurde deshalb ein Verpflichtungssystem für Stromlieferanten zur Steigerung der Energieeffizienz ins Stromgesetz aufgenommen. Das Konzept: Der Bund gibt den Stromlieferanten ein Einsparziel als Anteil ihres gelieferten Stromvolumens vor. Sie müssen gemessen an dieser Vorgabe bei ihren Endverbrauchern Energieeffizienzmassnahmen umsetzen resp. solche Massnahmen durch finanziell Anreize auslösen. Der Nachweis der umgesetzten Massnahmen erfolgt durch Einsparprotokolle, welche grundsätzlich gehandelt werden können. Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen tragen Verbrauchern über höhere Strompreise; in der Grundversorgung können sie anteilsmässig in die Tarife eingerechnet werden, im freien Markt werden sie Teil der Verträge.

Konzeptionelle Probleme auf Gesetzesstufe

Effizienzverpflichtungssysteme kennt man bereits aus verschiedenen EU-Ländern. Allerdings wurde in der Schweizer Umsetzung ein entscheidendes Element verändert. In der EU steht nämlich die Gesamtenergieeffizienz im Fokus. Somit kann man durch die Elektrifizierung, beispielsweise den Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Effizienzpotentiale erschliessen. Solche Effizienzpotenziale sind oft substanziell, schliesslich ist die Verwendung von Strom wesentlich energieeffizienter als die Verwendung fossiler Energieträger. Im Gegensatz dazu ist das Schweizer System jedoch auf Strom resp. Stromeffizienz beschränkt. Dadurch ist zum einen das Einsparpotential massgeblich kleiner, resp. teurer zu erschliessen. Zum anderen können die Kosten des Verpflichtungssystems einseitig den Stromverbrauch gegenüber anderen Energieträgern verteuern, was Elektrifizierung unattraktiver macht und damit die Gesamtenergieeffizienz und den Klimaschutz eher schwächt.

Die zweite konzeptionelle Schwäche des Systems ist, dass die Stromlieferanten zu Aktivitäten gezwungen werden, die letztlich ausserhalb ihrer Hauptaufgabe - nämlich der Produktion und Lieferung von Strom - liegen. Neu werden sie gezwungen, sich ebenfalls mit dem Ersatz von Kühlschränken oder anderen Geräten auseinanderzusetzen.

Drittens gilt das System nicht nur für Kleinverbraucher in der Grundversorgung, sondern auch für Grossverbraucher im freien Markt. Im freien Markt müssen die aktuell kaum vorhersehbaren Kosten von Energieeffizienzmassnahmen in langfristigen Stromlieferverträgen abgebildet werden, was zu Risikoaufschlägen und Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Fragezeichen auf Verordnungsstufe

Mit dem Verordnungspaket zum Stromgesetz hat der Bundesrat nun die weiteren Details des Effizienzverpflichtungssystems definiert. Positiv ist, dass die Verpflichtung erst langsam und stufenweise eingeführt wird; so startet die Einsparverpflichtung erst in 2026 mit 1% des jährlichen Stromabsatzes der Stromlieferanten und erhöht sich dann bis 2028 auf 2%. Negativ sind jedoch verschiedene Unklarheiten der Umsetzung und verbleibende konzeptionelle Probleme. Insbesondere zwei Punkte sind auffällig.

Ein erstes Fragezeichen gibt es im Zusammenhang mit dem Katalog an anrechenbaren Effizienzmassnahmen. Die Standardmassnahmen sind gemäss Umsetzungsdokumenten sehr eingeschränkt. Zum einen fallen viele Massnahmen bereits unter konkurrierende nationale und kantonale Stromsparprogramme und sind damit nicht anrechenbar. Zum anderen werden verhaltenssteuernde Massnahmen, wie z.B. die Energietracker-App von CKW, ausgeschlossen. Dies ist nicht nachvollziehbar, hätten diese Massnahmen ausnahmsweise sogar einen klaren Bezug zu den Hauptaktivitäten der Stromlieferanten. Entsprechende Einsparerfolge würden sich ebenfalls objektiv nachweisen lassen. Mit allen Einschränkungen verbleiben als Standardmassnahmen insbesondere der Ersatz von Leuchtmitteln und Geräten wie Kühlschränken. Dadurch substanzielle Einsparungen relativ zum gesamten Schweizer Stromverbrauch zu erzielen, wird schwierig und potenziell teuer.

Ein zweites grosses Fragezeichen stellt sich im Zusammenhang mit dem Handel der Einsparprotokolle. Ein liquider Markt für Einsparprotokolle ist essenziell für eine kosteneffiziente Umsetzung der neuen Vorgabe. Damit ein Produkt (in diesem Fall ein Zertifikat) gehandelt werden kann, muss es möglichst standardisiert und zertifiziert sein - nur dann kann sich ein liquider Markt entwickeln, wo sich genügend Anbieter und Käufer finden und wo die Transaktionskosten gering sind. Im geplanten System basiert der Handel jedoch auf Einsparprotokollen, welche von den Marktteilnehmern selbst ausgefüllt werden. Käufer sind folglich mit einer hohen Unsicherheit konfrontiert, ob diese letztlich der Prüfung des Bundesamtes für Energie bestehen und damit überhaupt einen Wert haben.

Der Weg vorwärts – oder besser zurück?

Das Parlament hat das Effizienzverpflichtungssystem per Gesetz eingeführt – wenn auch erst sehr spät im parlamentarischen Prozess. Bundesrat und Branche sind also in der Pflicht, das System umzusetzen. Die vorliegenden Verordnungen liefern noch eine ungenügende Basis, damit die Branche ihre Rolle effizient einnehmen kann. Dafür wird es noch massgebliche Schärfungen der Grundlagen brauchen.

Ein erster Ansatz wäre, die oben genannten Themen anzugehen: Zum einen sollte für eine Erhöhung des realisierbaren Potenzials der Massnahmenkatalog ausgeweitet werden, insbesondere auch auf verhaltenssteuernde Massnahmen. Zum anderen braucht ein wirksamer Handel von Einsparprotokollen die Schaffung einer offiziellen Plattform, welche die Einsparprotokoll zertifiziert und eine einfache elektronische Übertragung ermöglicht. Mit dem sogenannten Herkunftsnachweis-System gibt es dafür bereits ein Vorbild.

Es wäre aber vielleicht grundsätzlicher zu überlegen, ob das Experiment des Effizienzverpflichtungssystems wirklich eingegangen werden soll oder ob man das System nicht gänzlich reformiert oder abschafft. Durch das stufenweise Inkrafttreten bliebe dafür noch Zeit. Diese Entscheidung müsste aber auf politischer Ebene getroffen werden. Die konzeptionellen Probleme wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe nicht beseitigen können. So sind ungeachtet der Ausgestaltung des Systems hohe administrative Kosten zu erwarten und das Risiko für steigende Strompreise aufgrund sehr teurer, ineffizienter Massnahmen imminent. Zudem würden sich Stromlieferanten eigentlich lieber auf die Stromproduktion und -lieferung fokussieren, anstatt auf das Ausfüllen, Handeln und Einreichen von Einsparprotokollen.

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