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02.04.2018 | Heimfall und Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken

Wasserkraft ist nicht gratis

Wer in der Schweiz Wasserkraft nutzen will, braucht dafür eine Konzession. In den nächsten Jahrzehnten laufen Konzessionen von Dutzenden Schweizer Wasserkraftwerken aus. Es kommt zum Heimfall an die Standortgemeinden oder zur Neukonzessionierung. Das wirft – angesichts der Bedeutung der Wasserkraft für die sichere Stromversorgung der Schweiz – viele Fragen auf.

Energieproduzenten wie Axpo benötigen für den Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken eine Konzession des Standortkantons und/oder der Gemeinde, von welcher das im jeweiligen Kraftwerk genutzte Wasser stammt. Diese Konzession erlaubt es den Energieunternehmen, das Wasser zu nutzen. In der Regel laufen diese Konzession zwischen 40 und maximal 80 Jahren. Diese Frist soll es den Betreibern ermöglichen, die getätigten Investitionen über eine lange Zeit zu amortisieren. Im Gegenzug erhalten die Kantone und Gemeinden von den Energieproduzenten Wasserzins, der sich derzeit bei jährlich rund 550 Millionen Franken bewegt (siehe Box und Grafik ganz unten).

In den nächsten Jahren müssen viele Konzessionen von Wasserkraftwerken verlängert werden
Heimfall steht an

Die Grafik ganz oben zeigt: In den nächsten Jahrzehnten laufen in der Schweiz viele Konzessionen für Wasserkraftwerke aus. Davon ist auch Axpo betroffen. So musste unlängst die Konzession für das Kraftwerk Klingnau erneuert werden. 2020 ist Reckingen an der Reihe, an dem Axpo zu 20 Prozent beteiligt ist, und 2022 das Hydraulische Kraftwerk Beznau (Details zum HKB gibt es hier).

Gemäss geltenden Regeln (Wasserrechtsgesetz) gehen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an die Standortgemeinden, resp. Kantone, zurück. Für diesen sogenannten Heimfall gilt: Die nassen Teile (Staumauer, Druckrohre, Turbinen) sind gratis, die trockenen Teile (Generatoren, Transformatoren, Leitsysteme), können zu einem „günstigen“ Preis übernommen werden. Die Definition des Wertes der trockenen Teile ist in den Konzessionen unterschiedlich geregelt.

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle für Wasserkraftanlagen bei einem Konzessionsende. Der Heimfall oder ein Verzicht auf den Heimfall. In solchen Fällen wird eine Heimfall-Verzichtsentschädigung geltend gemacht. So bezahlen die SBB beispielsweise sechs Gemeinden im Unterwallis über 300 Millionen Franken, um im Treinttal zwei Wasserkraftwerke weiter betreiben zu können. Bei Partnerwerken stehen oftmals auch die Beteiligungsquote der Gemeinde oder die Höhe des Bezugs von Energie zu Vorzugspreisen zur Diskussion. Wird der Heimfall ausgeübt, haben die Gemeinden resp. der Kanton alle Optionen offen. Sie können die Anlage selber betreiben und den Strom selber vemarkten. Oder sie können die gesamte Anlage oder eine Beteiligung daran ausschreiben und diese an neue Partner meistbietend verkaufen.

Marktmodell für Heimfall

Diskussionen über Heimfall-Entschädigungen muss auch Axpo führen. Allerdings gilt: "Aufgrund der drastischen Änderungen im Energiemarkt und der momentan schlechten wirtschaftlichen Ausgangslage der Wasserkraftwerke, sind die heute zahlbaren Summen für einen Heimfallverzicht vergleichsweise klein oder sogar null", sagt dazu Jörg Huwyler, Leiter Division Hydroenergie. Es sei für Axpo deshalb derzeit betriebswirtschaftlich nicht möglich, bereits heute eine "substantielle Einmalzahlung" auszurichten, die auf einer möglichen positiven Strompreisentwicklung in der langfristigen Zukunft basiert. "Ein Verzicht der Kantone" auf eine Entschädigung oder eine bloss "tiefe Einmalzahlung" sei aber auch nicht realistisch.

Huwyler propagiert deshalb neue, marktabhängige Modelle für die Heimfall-Verzichtsentschädigung. Diese berücksichtigen die jeweiligen Marktpreise für Strom und die Produktionskosten des Kraftwerks und werden jährlich und nicht wie bisher üblich als Einmalbetrag am Anfang der Konzession für die gesamte Konzessionsdauer bezahlt. Sind die Preise tief und die Kosten hoch, fallen die Zahlungen tief aus. Steigen die Preise längerfristig, wie zu erwarten ist, währenddessen die Produktionskosten sinken, profitieren die Konzessionsgeber. Dabei erfolgen die Zahlungen jährlich entweder auf der Basis der Ergebnisse des Vorjahres oder werden akonto geleistet und im Jahr darauf aufgrund der Ergebnisse korrigiert (Untenstehende Grafik bildet die Grundidee beispielhaft ab).

Knowhow ist wichtig

Neben rechtlichen und finanziellen Fragen stellen sich aber auch wirtschaftliche Fragen. Beispielsweise mit welchem Modell ein Kraftwerk energiewirtschaftlich sinnvoll und professionell geführt werden kann. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass der Betrieb solcher Kraftwerke komplex ist. Das entsprechende Knowhow hat sich ein Energieunternehmen wie Axpo in den mehr als 100 Jahren seines Bestehens natürlich erarbeitet. Dabei geht es nicht nur um Betrieb und Unterhalt, Professionalität ist auch im Risikomanagement und Vertrieb notwendig. Zudem braucht es finanzielle Kapazitäten zur Deckung von Produktionsausfällen und Risiken, wie auch der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband in einem Fact-Sheet festhält.

60 Prozent des Schweizer Stroms stammt aus Wasserkraft. Entsprechend bedeutend ist sie auch gemäss Energiestrategie 2050. Wichtig ist deshalb, dass die anstehenden Heimfälle und Konzessionserneuerungen die bestehende Produktion nicht gefährden und am Strommarkt zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit in diesem Bereich wieder investiert wird. Entsprechend gilt es bei anstehenden Konzessionserneuerungen im Einzelfall zwischen allen Partnern, Gemeinwesen und Betreibergesellschaften Lösungen zu finden, von denen alle profitieren. Damit die Wasserkraft in der Schweiz auch künftig die fast CO2-freie Schlüsselenergie bleibt!

Wasserzinsen

Wasserkraftwerke zahlen für die Nutzung der Ressource Wasser einen sogenannten Wasserzins. Den Standortkantonen und –gemeinden im Einzugsgebiet der Wasserkraftwerke fliessen derzeit ca. 1,6 Rappen pro Kilowattstunde erzeugten Strom in die Kassen. Das Abgabemaximum ist fix vom Bund festgelegt und unabhängig von der Ertragslage der Wasserkraftproduktion. 84 Prozent dieser Wasserzinsen fliessen in die Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern, Aargau und Uri – und zu den Gemeinden im Einzugsgebiet der Wasserkraftwerke. Für diese sind die Wasserzinszahlungen von grosser Bedeutung, tragen sie doch wesentlich zu ihrem Finanzhaushalt bei. In zahlreichen Gemeinden erreichen die Einkünfte aus Wasserzinsen 20–50 Prozent ihrer Einnahmen an Steuern und Abgaben.

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