04.07.2018 | Wasserkraft: Rund 500 Mio. Franken pro Jahr notwendig für Ersatzinvestitionen
Die Wasserkraft ist das Rückgrat der Stromversorgung in der Schweiz. Damit das so bleibt, müssen Investitionen für den Erhalt der bestehenden Kraftwerke getätigt werden. Dafür, so eine Studie des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (SWV), seien pro Jahr rund 500 Mio. Franken notwendig. Doch weil sich mit Wasserkraft in den nächsten zehn Jahren kaum genügend verdienen lässt, fehlt das Geld, um die Investitionen vollumfänglich tätigen zu können, sagt der SWV.
Die Wasserkraft nimmt als Rückgrat der Energieversorgung in der Schweiz auch im neuen Energiegesetz, das im September 2017 vom Volk gutgeheissen wurde, eine zentrale Rolle ein. So sollen im Jahr 2035 aus Laufwasser- und Speicherkraftwerken pro Jahr 37,4 TWh Strom produziert werden. Das entspricht gegenüber dem Stand von heute einer Netto-Erhöhung von 1 TWh.
Die Substanz und damit die Produktion der Wasserkraft kann langfristig nur dann erhalten werden, wenn genügend Ersatzinvestitionen in die bestehenden Kraftwerke getätigt werden. Laut Bundesamt für Energie (BFE) fallen für die Erneuerung und Instandhaltung von Wasserkraftwerken zwischen 2010 und 2050 rund 30 Mrd. Franken an.
Die Energiekommission des Nationalrats (UREK) will die einheimische Stromproduktion unterstützen, um diese langfristig zu erhalten. Sie stimmt einer Motion aus dem Ständerat mit dieser Forderung zu.
Mit der Ausserbetriebnahme der AKW werden rund ein Drittel der einheimischen Stromproduktion wegfallen. Der Ständerat befürchtet, dass die Wasserkraft wegen der tiefen Strompreise nicht genügend ausgebaut wird, um den Ausfall zu kompensieren. Kommt dazu: Das Ausbaupotential der Wasserkraft in der Schweiz ist aufgrund der bereits heute relativ hohen Nutzung nicht mehr sehr gross. Von grosser Bedeutung sind gerade deshalb Erneuerungen und Leistungssteigerungen von bestehenden Anlagen.
Der Nationalrat vertraut nicht allein auf das künftige Marktdesign, sondern will auch Subventionen und andere Unterstützungen prüfen lassen. Nun unterstützt auch die UREK des Nationalrats diese Forderung mit 13 zu 10 Stimmen.
Der Bundesrat lehnt dies aber ab. In seiner Stellungnahme erinnert er daran, dass Marktprämien für Grosswasserkraftwerke auf fünf Jahre befristet worden sind. Mit der Versorgungssicherheit gebe es vorläufig kein Problem. Das Marktdesign, das die Stromversorgung langfristig sichern soll, geht noch dieses Jahr in die Vernehmlassung.
Nun hat der Schweizer Wasserwirtschaftsverband (SWV) erstmals mittels einer Datenerhebung und zwei weiteren Methoden (Buchwertmethode/Wiederbeschaffungswertmethode: Details hier/Heft 2 – 2018) abgeschätzt, wie hoch der jährliche Ersatzinvestitionsbedarf ist, um die Substanz der bestehenden Schweizer Wasserkraftwerke zu erhalten: «Die Hochrechnung des SWV zeigt, dass im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2022 200 Mio. Franken in die Laufwasserkraftwerke und 280 Mio. Franken in die Speicherkraftwerke, total also 480 Mio. Franken pro Jahr in den Substanzerhalt investiert werden, bzw. werden sollten.
Allerdings zeigt sich, dass die realen Investitionen in der Zeit von 2011 bis 2017 deutlich gefallen sind (siehe Grafiken): bei Laufwasserkraftwerken von rund 70 kCHF/MW auf rund 30kCHF/MW und bei Speicherkraftwerken von 35kCHF/MW auf 15kCHF/MW (kCHF = tausend Schweizer Franken).
Grafik 1: Spezifische Ersatzinvestitionen in kCHF/MW in Laufwasserkraftwerke 2011 bis 2022. Blau effektive Werte, grau Mittelfristplanung mit zunehmender Unsicherheit über die Realisierungswahrscheinlichkeit.
Grafik 2: Spezifische Ersatzinvestitionen in Speicherkraftwerke 2011 bis 2022. Blau effektive Werte, grau Mittelfristplanung mit zunehmender Unsicherheit über die Realisierungswahrscheinlichkeit.
Generell stelle sich die Frage, so der SWV, ob die Produzenten der Wasserkraft mittel- bis längerfristig in der Lage seien, die durchschnittlich rund 500 Mio. Franken pro Jahr für die Ersatzinvestitionen aufzubringen.
Ein Vergleich der Gestehungskosten basierend auf der jüngsten Studie des BFE mit den zu erwartenden Marktpreisen für Strom (Speicherkraftwerke 7 Rp/kWh; Laufwasserkraftwerke 5,7 Rp./kWh; Details gibt es hier), zeigt, dass die Einnahmen nicht reichen, um die Kosten zu decken. Dies auch unter Einbezug der Zusatzerträge, welche die Kraftwerksbetreiber durch Systemdienstleistungen (SDL) erwirtschaften könnten: Die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft genügt gemäss SWV-Studie «bis mindestens in das Jahr 2025 nicht, um eine ausreichende Eigenkapitalrendite zu erzielen. Deshalb ist davon auszugehen, dass in diesem Marktumfeld nur die dringendst notwendigen Ersatzinvestitionen in die Wasserkraft getätigt werden».
Ausbleibende Ersatzinvestitionen führten aber zu einem Substanzverlust der Schweizer Wasserkraftwerke und erhöhten das Risiko von Ausfällen, was zu einer Reduktion der Produktion führen könne und sich negativ auf die Versorgungssicherheit der Schweiz auswirke.
Für den SWV ist deshalb klar. Um dieser Entwicklung entgegen zu halten, seien die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass ein Zerfall der Substanz der Schweizer Wasserkraft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verhindert werden könne: Hier sind "Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in der Verantwortung, die mit ihrem Ja zur Energiestrategie auch ein Zeichen zugunsten einer starken inländischen und erneuerbaren Wasserkraftproduktion gesetzt haben".
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